Meine Tätigkeit im Zivilrecht

Den weitaus umfangreichsten Teil der anwaltlichen Tätigkeit bilden zivilrechtliche Problemstellungen. Allein das bürger-liche Gesetzbuch regelt in über 2300 Paragraphen die rechtlichen Verhältnisse der Bürger untereinander. 

Die weit überwiegenden Rechtsstreitigkeiten entstehen dabei zwischen Personen die miteinander durch Vertragsverhältnisse verbunden sind.


Nur innerhalb bestimmter Grenzen ist es möglich einen Vertrag so zu gestalten, dass die vertraglichen Regelungen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Dies sieht man nicht zuletzt daran, dass immer wieder Vertragsklauseln großer Unternehmen durch Gerichte für unwirksam erklärt werden. 

Weniger ist oftmals mehr, denn ein guter Vertrag - egal ob es sich um einen Kauf-, Miet-, Arbeits-,  Bau- oder Gesellschaftsvertrag etc. handelt - soll die unterschiedlichen und berechtigten Interessen der Vertragspartner untereinander ausgleichen. 


Sind Sie der Überzeugung, dass die Beziehungen zu Ihrem Gegenüber aus dem Gleichgewicht geraten sind ?

Dann beauftragen Sie mich mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen; hierzu benötige ich eine Bevollmächtigung.

Ich werde Sie dann über die weiteren Schritte unterrichten und Sie insbesondere über die Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens informieren.

Insbesondere werde ich Sie auch über die wirtschaftlichen Folgen eines weiteren Vorgehens informieren, denn oftmals ist es so, dass zwar ein Rechtsstreit zu Gunsten des Mandanten ausgeht, dieser dann aber von der Gebührennote seines Anwalts - die er womöglich, z.B. wegen eines Vergleichs, selbst zu tragen hat - überrascht wird.

Wie bereits auf meiner Startseite erwähnt, kostet meine Arbeit Ihr Geld. Dieser Umstand sollte Sie allerdings nicht davon abhalten meine anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn unter bestimmten Voraussetzungen wird Ihnen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe von der Staatskasse gewährt. Hierüber werde ich Sie ebenfalls beraten.